Eine gemeinsame Initiative der deutschen Bundesländer
| Land | Kleines Hochwasser | Mittleres Hochwasser | Großes Hochwasser | Sehr großes Hochwasser |
|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | > Hochwassermeldewert bzw. 2-jährl. Hochwasser | > 10-jährliches Hochwasser | > 20-jährliches Hochwasser | > 50-jährliches Hochwasser |
Bayern | Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen | Meldestufe 2: Land- und forstwirt-schaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. | Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtl. Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. | Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |
Brandenburg | Alarmstufe 1: Beginn der Ausuferung der Gewässer | Alarmstufe 2: Überflutung von Grünland oder forstwirtschaftl. Flächen, Ausuferung bis an den Deichfuß. | Alarmstufe 3: Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller, Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser, Deichwasserstände bis halbe Deichhöhe | Alarmstufe 4: Überflutung größerer Flächen einschließlich Straßen und Anlagen in bebauten Gebieten. |
Bremen | Sturmflut-Meldestufe 1: Meldung Sturmflut (=1,50 m ü. MThw) Hochwasser-Meldestufe 1: Meldung Beginn des überregionalen Hochwasserdienst (NI) | Sturmflut-Meldestufe 2: Kontrolle Sturmflut (=2,00 m ü. MThw) Hochwasser-Meldestufe 2: Meldung Eintritt des Hochwassers in die Überschwemmungsgebiete | Sturmflut-Meldestufe 3: Bereitschaft / Warnung Schwere Sturmflut - (= 3,00 m ü. MThw) Überströmung der Sommerdeiche Hochwasser-Meldestufe 3: Kontrolle Überflutung größerer Flächen in den Überschwemmungsgebieten | Sturmflut-Meldestufe 4: Bereitschaft / Warnung Sehr schwere Sturmflut (= 3,50 m ü. MThw) Hochwasser-Meldestufe 4: Bereitschaft / Warnung Weser: Hochwasserabflussrinne Werdersee/Kleine Weser aktiv |
Hamburg | Mittlere Warnstufe: Beginnende Ausuferungen an den Gewässern | Hohe Warnstufe: Größere Überschwemmungen auf landwirtschaftlich und forstlich genutzten Flächen, Überflutung bebauter Grundstücke | ||
Hessen | Meldestufe I: Meldebeginn überschritten, stellenweise kleine Ausuferungen. | Meldestufe II: Flächenhafte Überflutung ufernaher Grundstücke, leichte Verkehrsbehinderungen auf Gemeinde- und Hauptverkehrsstraßen, Gefährdung einzelner Gebäude, Überflutung von Kellern. | Meldestufe III: bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet, Sperrung von überörtlichen Verkehrsverbindungen, Einsatz von Deich- und Wasserwehr erforderlich. | |
Mecklenburg-Vorpommern | Alarmstufe I: Wasserstandsmeldedienst | Alarmstufe II: Kontrolldienst | Alarmstufe III: Wachdienst | Alarmstufe IV: Hochwasserabwehr |
Niedersachsen | Meldestufe 1: Bordvoller Abfluss und stellenweise Beginn der Ausuferung. Beginn des Hochwassermeldedienstes (Vorwarnstufe). | Meldestufe 2: Ausuferungen hauptsächlich in land- und forstwirtschaftlichen Flächen. | Meldestufe 3: Überflutung größerer Flächen und Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen und Keller möglich. | |
Nordrhein-Westfalen | Meldestufe 1 | Meldestufe 2 | Meldestufe 3 | |
Rheinland-Pfalz | > Hochwassermeldewert bzw. 2-jährl. Hochwasser | > 10-jährliches Hochwasser | > 20-jährliches Hochwasser | > 50-jährliches Hochwasser |
Saarland | Meldestufe 1: Gefahr von kleineren Ausuferungen am Gewässer | Meldestufe 2: Landwirtschaftliche Flächen, evtl. auch einzelne Gebäude überflutet, örtlich leichte Verkehrsbehinderungen | Meldestufe 3: Bebaute Gebiete überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen | Meldestufe 4: Überflutung von Gebieten in größerem Umfang, Gefährdung für Menschen, Tiere, Objekte und Anlagen |
Sachsen | Alarmstufe 1 (Meldebeginn): Beginn der Ausuferung der Gewässer | Alarmstufe 2 (Kontrolldienst): Überschwemmung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und einzeln stehender Gebäude oder leichte Verkehrsbehinderung; bei eingedeichten Gewässern Ausuferung bis an den Deichfuß | Alarmstufe 3 (Wachdienst): Überschwemmung von Teilen zusammenhängender Bebauung oder überörtlicher Strassen und Schienenwege; bei Volldeichen Wasserstand etwa in halber Deichhöhe, Vernässung von Polderflächen | Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr): Überschwemmung größerer bebauter Gebiete mit sehr hohen Schäden, unmittelbare Gefährdung für Menschen und Tiere; bei Volldeichen Erreichen des Bemessungswasser¬standes oder unmittelbare Gefahr von Deichbrüchen |
Sachsen-Anhalt | Alarmstufe 1: Flussbett bordvoll, stellenweise kleine Ausuferungen. | Alarmstufe 2: Ausuferungen beginnen, die bei eingedeichten Gewässern bis an den Deichfuß reichen. Land- und forstwirt. Flächen sind überflutet, teilweise leichte Verkehrsbehinderungen an Straßen | Alarmstufe 3: Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller möglich. Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen. Bei eingedeichten Gewässern steht das Wasser bis zur halben Deichhöhe | Alarmstufe 4: Überflutung größerer Flächen, unmittelbare Gefährdung für Menschen, Tiere, Objekte und Anlagen. Standsicherheit der Deiche ist gefährdet. Gefahr der Deichüberströmung. |
Schleswig-Holstein | Tidepegel > 2 m astr. Tide Binnenpegel > MHW Ostseepegel > 1,0 m NN | Tidepegel > 2,5 m astr. Tide Binnenpg > MHW+(HHW-MHW)*1/3 Ostseepegel > 1,25 m NN | Tidepegel > 3,0 m astr. Tide Binnenpg > MHW+(HHW-MHW)*2/3 Ostseepegel > 1,5 m NN | Tidepegel > 3,5 m astr. Tide Binnenpegel > HHW Ostseepegel > 2,0 m NN |
Schweiz | > 2-jährliches Hochwasser | > 10-jährliches Hochwasser | > 30-jährliches Hochwasser | > 50-jährliches Hochwasser |
Thüringen | Meldebeginn | Alarmstufe 1: Kontrolldienst an wasserwirt. Anlagen und Gefährdungspunkten | Alarmstufe 2: Ständiger Wachdienst an wasserwirtschaftlichen Anlagen u. Gefährdungspunkten. | Alarmstufe 3: Hochwasserabwehr |
| Land | Kleines Hochwasser | Mittleres Hochwasser | Großes Hochwasser | Sehr großes Hochwasser |